| Aktuell FIS-Regeln 1 - 10 |
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Auf der Piste gelten die 10 FIS-Verhaltensregeln. Diese Regeln haben zwar keine Gesetzteskraft, werden aber von den Gerichten oft als Grundlage für ihre Urteile verwendet:
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| FIS-Regeln 1-10 | ||
| 1. | Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer | |
| Jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. | ||
| 2. | Beherrschen der Geschwindigkeit und der Fahrweise | |
| Jeder Skifahrer muss Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände- und Witterungsverhältnissen anpassen. | ||
| 3. | Wahl der Fahrspur | |
| Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nich gefährdet. | ||
| 4. | Ueberholen | |
| Ueberholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. | ||
| 5. | Pflichten des unteren und des querenden Skifahrers | |
| Jeder Skifahrer, der in eine Abfahrtsstrecke einfahren oder ein Skigelände überqueren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Dasselbe gilt nach jedem Anhalten. | ||
| 6. | Verweilen auf der Abfahrtsstrecke | |
| Jeder Skifahrer muss es vermeiden sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrtsstrecke aufzuhalten. | ||
| 7. | Aufstieg | |
| Ein aufsteigender Skifahrer darf nur den Rand einer Abfahrtsstrecke benutzen; er muss auch diesen bei schlechten Sichtverhältnissen verlassen. Dasselbe gilt für den Skifahrer, der zu Fuss absteigt. | ||
| 8. | Beachten der Zeichen | |
| Jeder Skifahrer muss die Zeichen auf den Abfahrtsstrecken beachten. | ||
| 9. | Verhalten bei Unfällen | |
| Bei Unfällen ist jeder zur Hilfestellung verpflichtet. | ||
| 10. | Ausweispflicht | |
| Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. | ||